Gut
zu wissen
WICHTIGE INFORMATIONEN FÜR EUREN URLAUB IN KALTENBACH.
ALLGEMEINES
- Die Chalets und Apartments sind nur für die in der Reservierungsbestätigung fixierte Anzahl von Personen reserviert. Untervermietung ist untersagt. Die Unterkünfte sowie alle Einrichtungen und Annehmlichkeiten sind ausschließlich unseren Gästen vorbehalten, welche bei uns angemeldet und eingetragen sind.
- Alle Unterkünfte werden nach Wunsch unserer Gäste reserviert. Wir behalten uns jedoch vor, bei dringendem Bedarf einen gleichwertigen Typ zuzuteilen.
Zu jeder Zeit steht für uns der Urlaubsgenuss und die Ferienqualität unserer Gäste im Vordergrund. Wir sind stets bemüht, unseren geschätzten Gästen einen unvergesslichen Rahmen für Ihren Urlaub zu geben. Für weitere Fragen, Informationen und Anliegen stehen wir immer zur Verfügung. Teilen Sie uns Ihre individuellen Wünsche mit - wir kümmern uns gerne darum.
Sorgfaltspflicht
Wir bitten unsere Gäste, das Chalet mit Sorgfalt zu behandeln und dafür Sorge zu tragen, dass auch Mitreisende und Angehörige diese Haus- und Anlagenordnung einhalten. Fenster und Türen sind beim Verlassen der Unterkunft zu schließen, um Schäden, die durch Unwetter entstehen können, zu vermeiden. Der Vermieter haftet nicht für Wertgegenstände des Mieters.
Lärm / Ruhezeiten / Party
Unsere Chalets & Apartments sind keine Party-Location.
Im Sinne einer guten Nachbarschaft unter den verschiedensten Mietern (Familienurlaub, Ruhesuchenden, Genießern, Junggesellenabschied, usw.) bitten wir Sie, dass Sie sich am Pool, auf der Terrasse bzw. Balkon und Garten zu jeder Tageszeit in einer angemessenen Lautstärke aufhalten, das heißt lautstarke Musik oder Gegröle ist zu jeder Tageszeit verboten.
Zwischen 22:00 und 7:00 Uhr ist die Nachtruhe einzuhalten, das heißt im Außenbereich ist Musik untersagt, im Innenbereich Musik und Gespräche auf Zimmerlautstärke. Bei Missachtung nach Ermahnung, sehen wir uns leider gezwungen, Sie der Unterkunft zu verweisen.
Beschädigungen
Natürlich beschädigt kein Gast absichtlich Sachen, es kann jedoch jedem passieren, dass einmal etwas kaputt geht. Wir würden uns erwarten, dass Sie uns den entstandenen Schaden mitteilen und wir diesen nicht erst nach Ihrer Abreise bei der Endreinigung feststellen müssen. Als Mieter haften Sie für Beschädigungen in Höhe der Wiederbeschaffungskosten und dem Arbeitsaufwand. Allerdings sind diese in den meisten Fällen durch Ihre Versicherungen gedeckt.
Keine Angst: Nicht jedes Glas oder jeden zerbrochenen Teller stellen wir sofort in Rechnung.
Kaution
Bei Anreise ist eine Sicherheitskaution von € 100,00 pro Person zu hinterlegen!
Dieser Betrag kann geblockt von der Kreditkarte (die Reservierung wird bis 21 Tage nach Anreise aufgehoben) oder in bar (bis 10 Tage nach Abreise zurücküberwiesen) hinterlegt werden. Vorausgesetzt, dass keine Beschädigungen oder Beanstandungen vorliegen. Erst nachträglich festgestellte Schäden können, unabhängig von der Rückgabe der Kaution, gesondert in Rechnung gestellt werden.
Ortstaxe
Unsere angegebenen Preise verstehen sich exklusive Ortstaxe zzgl. € 1,50 pro Person und Nacht ab 15 Jahren.
Haustiere
Haustiere sind nur in der Waldhütte und im Bergchalet Alpenrose erlaubt und müssen vorher angemeldet werden. Wir danken für Ihr Verständnis!
Zahlungsbedingungen
- Anzahlung: 30 % des Gesamtbetrages bei Buchung
- Restzahlung / 2. Anzahlung: bis 2 Wochen vor Anreise
- Bei Last Minute Buchungen ist die Anzahlung 100 % des Gesamtbetrages bei Buchung
Die Reservierung ist nach Eingang der Anzahlung fixiert.
Check In - Check Out
- Anreise von 16:00 Uhr bis 18:00 Uhr - Bei späterer Anreise bitten wir um vorherige Benachrichtigung.
- Abreise bis 09:00 Uhr am Abreisetag
- Early Check-In oder Late Check-Out sind nur nach vorheriger Absprache möglich!
Wellness und Spa
Der privat SPA in den Chalets bzw. Apartments mit Sauna und Whirlpool ist ausschließlich zur Nutzung der jeweiligen Gäste dieser Unterkunft vorbehalten. Nutzungszeiten: 09:00 Uhr bis 22:00 Uhr.
Rücktritt und Stornobedingungen
Sie können vor Mietantritt durch schriftliche Erklärung und gegen Entrichtung der Stornogebühr jederzeit von Ihrer getätigten Buchung zurücktreten. Da es bei Chalets meist unmöglich ist, einen Ersatztermin kurzfristig zu finden, haben Sie bitte Verständnis für unsere erhöhten Stornobedingungen.
Die Stornogebühren werden wie folgt kalkuliert:
- Ab Buchungsbestätigung bis 91 Tage vor Anreise: Anzahlung wird als Stornogebühr einbehalten
- 90 bis 51 Tage vor Anreisedatum 50 % Stornogebühr vom Gesamtbetrag
- ab 50 Tage vor Anreisedatum oder bei vorzeitiger Abreise: 100 % Stornogebühr des Gesamtbetrages
- Das Widerrufsrecht nach § 18 Abs. 1 Z. 10 FAGG kommt nicht zur Anwendung.
- Ergänzend gelten die österreichischen Hotelvertragsbedingungen - ÖHVT. Hotelvertragsbedingungen
- Gerichtsstand: Zell am Ziller
- Mit Eingang der Anzahlung akzeptieren Sie die Buchungsbedingungen wie angeführt.
Reiserücktrittsversicherung
Weil immer etwas passieren kann:
Gar nicht so selten kommt es anders als man denkt und der gebuchte Urlaub muss storniert oder vorzeitig abgebrochen werden. Die unnötigen Kosten und den damit verbundenen Ärger im Falle einer Stornierung möchten wir Ihnen gerne ersparen. Daher empfehlen wir als Vorsorge für Storno, vorzeitige Abreise und Bergrettung (inkl. Hubschrauberbergung), sich mit der Hotelstorno Plus oder der umfangreichen Hotelstorno Premium Versicherung (inkl. Unfallleistungen) abzusichern.
Die Europäischen Reiseversicherung bietet Stornodeckung auch bei COVID-19-Erkrankung trotz Pandemiestatus!
In der Versicherung sind folgende Gründe (Covid-19) bei einer Stornierung oder Reiseabbruch durch den Gast gedeckt:
- weil Sie an COVID-19 Symptomen erkranken
- weil bei Ihnen erhöhte Temperatur gemessen wird, auch wenn ein späteres Testergebnis negativ ist
- weil Sie auf COVID-19 positiv getestet wurden, ohne Symptome zu zeigen
- weil ein naher Angehöriger oder eine im gemeinsamen Haushalt lebende Person an COVID-19
erkrankt und Ihre dringende Anwesenheit erforderlich ist, - weil ein naher Angehöriger im gemeinsamen Haushalt an COVID-19 erkrankt und Sie sich deshalb in
Quarantäne begeben müssen, oder - weil Sie infolge Ihrer Erkrankung während des Aufenthaltes reiseunfähig sind und verlängern müssen.
Hier besteht Deckung im Rahmen der unfreiwilligen Urlaubsverlängerung
Details zu diesem Entgegenkommen finden Sie hier.
Für detaillierte Informationen und zum Berechnen und Abschließen klicken Sie: Reiseversicherung.